26.06.23

Onlinemedien sind für persönlichkeitsverletzende Leserkommentare verantwortlich

Ein wegweisender gerichtlicher Vergleich regelt die Zuständigkeit von Online-Medien, wenn es um persönlichkeitsverletzende Kommentare geht.

Online-Leserkommentare weit unter der Gürtellinie: Wer ist dafür verantwortlich? Der Wirtschaftsblog Inside Paradeplatz landete wegen persönlichkeitsverletzenden Leserkommentaren gegen ​die ​Ringier AG, Michael Ringier und Marc Walder, die als Verleger und CEO u.a. auch den Blick herausgeben, vor Gericht.

Streitpunkt: Rund 50 freigeschaltete Kommentare Die Klage richtete sich gegen rund 50 Kommentare, die von Inside Paradeplatz freigeschaltet wurden. Die Parteien handelten anlässlich der Verhandlung vor dem Handelsgericht Zürich einen Vergleich aus, wie heute auf Inside Paradeplatz zu lesen ist.

Entschuldigung von Inside Paradeplatz Der Blog akzeptiert die Verantwortung für die Kommentare, entschuldigt sich für die «mehrheitlich persönlichkeitsverletzenden» Kommentare und teilt mit, diese seien bereits gelöscht worden. Er verpflichtet sich zudem, dafür zu sorgen, dass keine solche Kommentare mehr auf seiner Website publiziert werden. Dies darf als wichtiger Grundsatz gewertet werden: Online-Medien sind für Leserkommentare auf ihren Websites genauso verantwortlich, wie dies die Verlage bei gedruckten Publikationen sind.

Ringier AG, Corporate Communications