Das Kantonsgericht Zug hat die Klage auf Gewinnherausgabe von Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier erstinstanzlich mehrheitlich gutgeheissen (CHF 309’531 von eingeklagten CHF 431’527). Die Höhe des zugesprochenen Gewinnherausgabeanspruchs steht in keinem Verhältnis zum effektiv erzielten Gewinn, den Ringier dem Gericht im Detail offengelegt und mit einem Gutachten von PwC belegt hat. Ringier wird das Urteil beim Obergericht des Kantons Zug anfechten.
Über Ringier
Ringier ist ein Schweizer Medien- und Technologieunternehmen. Zur Gruppe zählen rund 140 Gesellschaften, die zahlreiche führende Medienmarken, digitale Plattformen und Marktplätze betreiben. Ringier spricht alle Lebensbereiche an und berührt das Leben von Millionen von Menschen – jeden Tag in 20 Ländern. 83 Prozent des operativen Gewinns stammen aus dem Digitalgeschäft. Damit gehört Ringier zur Gruppe der führenden europäischen Medienunternehmen. Das Familienunternehmen setzt seit über 190 Jahren auf Unternehmertum, Zusammenarbeit, Innovation, Vertrauen und Mut.